Prozesse

Ansprechpartner von Anfang an

Wir entwickeln Solarprojekte von der Genehmigung bis zur Umsetzung. Schlanke Strukturen, ein gutes Branchennetzwerk und die Mitnahme von aktuellen Entwicklungen bei der Planung, ermöglichen mitunter die Umsetzung von Anlagengrößen unter 10 Hektar in schwierigen Umgebungen.
Flächensicherung

Wir identifizieren passende Standorte unter Berücksichtigung von Topographie und behördlichen Auflagen. Individuelle Gestattungsverträge mit Eigentümern gewährleisten langfristige Sicherheit.

Bauleitverfahren und Genehmigung

Wir pflegen von Anfang an einen intensiven Austausch mit den Behörden, um mit allen Beteiligten ein möglichst optimales Layout für die Anlage festzulegen. Auch in schwierigen Situationen bleiben wir dran eine gute Lösung zu finden.

Netzanschluss

Netzanschlüsse sind immer mehr das Nadelöhr für die Erneuerbaren Energien. Das erfordert die notwendigen Kenntnisse aus den Regelwerken und die frühzeitige Kommunikation mit dem Netzbetreiber vor Ort. Kurze Wege bis zum Anschlusspunkt sind der Faktor für die Wirtschaftlichkeit eines Projektes.

Errichtung der PV-Anlage

Unser Projektmanagement begleitet den Anlagenbau kontinuierlich. Dabei nutzen wir Chancen für Optimierungen bis zur Baureife aus.

Finanzierung und Beteiligung

Mit unserem Netzwerk können wir die Solarparkprojekte von der Finanzierung bis zur Inbetriebnahme abbilden. Dabei können sich auch die Flächeneigentümer optional in einer Betreibergesellschaft beteiligen.

Anlagenbetrieb

Nach Fertigstellung der Anlage wird diese meist von dem jeweiligen Konstrukt, zum Beispiel einer Beteiligungsgesellschaft betrieben, die sich um die Wartung und Instandsetzung kümmert. Flächeneigentümer sind dabei oft beteiligt. Wir organisieren eine sinnvolle Arbeitsteilung, von der alle profitieren.

Flächensicherung

Wir suchen ständig geeignete Flächen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und auch Aufdachanlagen. Dabei ist die Identifikation potenzieller Standorte von Topographie, Geländebeschaffenheit, der Verfügbarkeit von Netzanschlusskapazitäten und behördlichen Auflagen abhängig.

Bei Aufdachanlagen sind die statischen Verhältnisse, die aktuelle Dachabdichtung und die technischen Dachaufbauten wie z. B. Lüftungsanlagen maßgebliche Faktoren.

Nach einer positiven Beurteilung der Fläche, vereinbaren wir individuelle Gestattungsverträge für eine langfristige Sicherung der Projektflächen mit privaten und öffentlichen Flächeneigentümern. Jeder Gestattungsvertrag wird den Anforderungen der Vertragspartner angepasst, so dass eine gute Ausgangsbasis entsteht und darauf aufgebaut werden kann.

Spring daisy flowers in meadow.
Bauleitverfahren und Genehmigung

Wir begleiten das gesamte Bauleitverfahren, was mit der Kontaktaufnahme mit den örtlichen Entscheidungsträgern beginnt und mit dem Erhalt der Baureife abschließt.

Dazwischen führen wir alle notwendigen Schritte des Genehmigungsverfahrens eigenverantwortlich um. Dabei werden die für jedes Bundesland geltenden Landesbauordnungen und Umweltgesetze beachtet.

Erfahrungsgemäß spielen auch die regionalen Gegebenheiten und Pflichten eine ebenso große Rolle und werden entsprechend berücksichtigt. Durch intensiven Austausch mit den Behörden und Projektpartnern konnte immer eine optimale Lösung für das Projekt gefunden werden.

Netzanschluss

Der Netzanschlusspunkt hat sich mittlerweile zu einem „Flaschenhals“ in den Projekten entwickelt und wird bereits von Beginn an mit betrachtet. Demnach richtet sich die mögliche Größe und Leistung eines Solarparks auch an der verfügbaren Netzkapazität

Die sich daraus ergebenden notwendigen Kabeltrassen vom Solarpark bis zum Netzanschlusspunkt sind wichtige Punkte in der Projektentwicklung und für die Wirtschaftlichkeit eines Projektes von großer Bedeutung.

Falls ein Netzanschluss bei allen Bemühungen zu weit entfernt ist, führen wir mit dem örtlichen Netzbetreiber Gespräche zur Netzerweiterung, um den wirtschaftlich besten Anschlusspunkt zu erhalten.

Errichtung der PV-Anlage

Bis zur Baureife kann es ein langer Weg sein, der aber auch Chancen bietet. So lassen sich bereits in der Planungsphase verschiedene Optimierungen vorsehen, die dann in der Bau- und Betriebsphase positive Auswirkungen haben, als Beispiel der Reihenabstand der Modulreihen, der den Ertrag einer Anlage mit beeinflusst.

Die Anpassungen zum Layout ergeben sich mit den behördlichen Vorgaben zum Bebauungsplan und fügen sich nach und nach zu einem Gesamtbild zusammen. In dieser Zeit lassen sich parallel auch Optimierungen in der Strukturierung der Finanzierung vornehmen, insbesondere wenn die Kosten detaillierter vorliegen.

Wir begleiten den Bau der Anlagen und führen das Projektmanagement durch, so dass über die gesamte Zeit ein Ansprechpartner für das Projekt zur Verfügung steht.

Finanzierung und Beteiligung

Investitionen in Solarparks gelten als sichere Anlagen. Bei der Finanzierung eines Solarparks berücksichtigen wir die Beteiligung von Flächeneigentümern und anderen Partnern.

Die Finanzierungsplanung ist flexibel und basiert auf aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die je nach Projektstand regelmäßig aktualisiert werden.

Typischerweise werden die aufgenommenen Finanzmittel durch zukünftige Stromeinspeisungserträge zurückgezahlt. Eine GmbH & Co. KG bietet die beste Struktur, um alle beteiligten Parteien zu vereinen. Flächeneigentümer und Geldgeber aus unserem Netzwerk können als Kommanditisten mit begrenzter Haftung beteiligt werden. Am Ende eines Wirtschaftsjahres werden die Gewinne ausgeschüttet, was einfach nachvollziehbar ist.

Anlagenbetrieb

Nach einer erfolgreichen Inbetriebnahme wird der Solarpark von uns, der Beteiligungsgesellschaft oder einem unserer Partner betrieben.

In den meisten Fällen lässt sich der Flächeneigentümer in den Betrieb und die Pflege der Anlage integrieren, besonders wenn er an der Anlage beteiligt sind. Hier organisieren wir eine sinnvolle Arbeitsteilung, von der alle Parteien profitieren. Das gilt genauso für die Einbindung örtlich ansässiger Firmen.

Jede Anlage lässt sich aus der Ferne einsehen und kontrollieren. So sind Ausfälle und Fehler direkt sichtbar und können schnell behoben werden.

Schaffung von Mehrwerten durch Verpachtung

Wir sind ständig auf der Suche nach geeigneten Freiflächen

Sie sind Landwirt oder Eigentümer solcher Flächen und möchten diese verpachten?

Landwirtschaftliche Nutzflächen oder Grünland

Großflächige, zusammenhängende Flächen mit geringen Bodenzahlen

Diese Flächen befinden sich mit wenigen Ausnahmen im Außenbereich.

Die Flächen sollten nicht als Vorranggebiet ausgewiesen, also keine Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Waldflächen sein. Bei hohen Bodenzahlen könnte man durch Agri-Photovoltaik die Fläche weiter bewirtschaften.

Meist haben die Kommunen schon ihre Gemeindeflächen kartographiert, um eine erste Grundlage für Anfragen von Projektierern zu schaffen und geeignete Gebiete und Flächen einzugrenzen.

Konversionsflächen

Ehemalige Deponien oder militärische Liegenschaften als typische Beispiele

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bezeichnet solche Flächen als Konversionsflächen, die zuvor wirtschaftlich, verkehrlich, wohnungsbaulich oder militärisch genutzt worden sind. Auch muss diese frühere Nutzung noch bis zum aktuellen Zeitpunkt fortwirken.

Wird auf einer solchen Konversionsfläche mithilfe einer PV-Freiflächenanlage Strom erzeugt, so wird dieser nach dem EEG vergütet.

Privilegierte Flächen im Außenbereich

200 m Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen

Im neuen §35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB werden PV-Freiflächenanlagen bis zu einer Breite von 200 m entlang von Verkehrsrandstreifen von Autobahnen sowie von Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen privilegiert und benötigen keinen Bebauungsplan mehr, wohl aber einer naturschutzrechtlichen Genehmigung.

Die Akzeptanz diese Flächen für Photovoltaik zu nutzen ist sehr hoch.

Wissenswertes

Gut zu wissen

Die Realisierung eines Solarpark-Projekts hat zahlreiche Aspekte. Gerne klären wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch. Hier finden Sie erste Antworten.

Freiflächen-Solaranlagen bieten eine ganzheitliche Lösung für umweltfreundliche Energiegewinnung und Biodiversitätsschutz.

Durch Beweidungskonzepte wird die Bodennährstoffumverteilung und Samenverbreitung gefördert, wodurch vielfältige Lebensräume entstehen. Die offenen Flächen der PV-Anlagen schützen vor Versiegelung und bieten Lebensraum für wärmeliebende Tiere und Pflanzen.

Hierzu ein Fakt, der aufhorchen lässt: Ca. 2 % der Stromerzeugung werden im Monat Dezember produziert. Aus dieser Zahl kann man erkennen, dass die Sonnenstunden pro Tag wie auch die Intensität der Solarstrahlung entscheidend für den Ertrag sind.

Gestattungsverträge regeln die Nutzung einer Fläche zwischen zwei Parteien zum Aufbau und Betrieb einer PV-Freiflächenanlage in einem bestimmten befristeten Zeitraum.

Es handelt sich also um eine entgeltliche Überlassung einer Pachtfläche vom Flächeneigentümer an den Pächter in der Regel über einen Zeitraum von 25-30 Jahren.

Während der Pachtlaufzeit zahlt der Pächter an den Flächeneigentümer ein jährliches Pachtentgelt in der im Gestattungsvertrag festgelegten Höhe. Die Höhe des Pachtentgeltes ist u.a. abhängig vom Ertrag am Standort und von der Entfernung zu einem auf das Projekt passenden Netzanschluss.

Am Markt existieren je nach Standort gewisse Bandbreiten an möglichen Pachtzahlungen. Am Ende zeigt die Wirtschaftlichkeit des Standortes, was gezahlt werden kann. Es gibt aber auch die Variante eines variablen Pachtentgeltes, wie etwa durch Zahlung in Abhängigkeit der Stromproduktion.

Je nach maschinellem Einsatz dauert der Aufbau einer Freiflächenanlage ca. eine Woche pro MWp. Der zeitliche Aufwand liegt in der Entwicklung und dem Bauleitverfahren bis zur Baureife, was bis zu drei Jahren dauern kann, je nach Komplexität des Standortes.

Die Zielrichtung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), die Transformation zu einer CO2-freien Energieversorgung in Deutschland, hat sich seit dem Jahr 2000 bis ins heutige Jahr 2024 nicht geändert. Das Gesetz wurde aber vielmals an die Marktentwicklungen angepasst und ausgeweitet.

Dabei waren die Grundzüge, die Anschlussverpflichtung der Netzbetreiber, die garantierten Vergütungssätze und Beschränkungsfreiheit beim Zubau, die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende.

Im aktuellen EEG 2023 wurden viele Änderungen vorgenommen, zum Beispiel wurde bei kleinen PV-Aufdachanlagen die Vergütung annähernd verdoppelt und die Einspeisekriterien verbessert. Bei PV-Freiflächenanlagen wurden schon 2017 die Vergütungen auf ein Ausschreibungssystem umgestellt, in dem die günstigsten Angebote für den erzeugten Strom einen Zuschlag erhalten. Die Regierung legt zuvor eine feste Menge an Leistung für ein Jahr fest und kann darüber den Zubau lenken. Im Jahr 2023 lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 6,22 ct/kWh

Der Begriff „Repowering“ wurde bereits im Zusammenhang mit der Windkraft bekannt. Dabei werden bestehende Windenergieanlagen durch neue leistungsstärkere Anlagen ersetzt.

Im Zusammenhang mit PV-Freiflächenanlagen beschreibt der Begriff „Repowering“ das Ersetzen von veralteten Solarmodulen und Wechselrichtern durch neue Modelle mit höherer Leistung und besserer Verfügbarkeit. Das Repowering wird als ein probates Mittel beschrieben, die Kapazitäten ohne großen bürokratischen Aufwand auszubauen und auf bereits belegten Flächen die Leistungsdichte zu erhöhen ohne weitere Flächen zu verbrauchen.

Nach dem neuen EEG 2023 können nun alle Module einer PV-Anlage EEG unschädlich ausgetauscht werden, ob sie einen Mangel haben oder nicht. Die aktuelle Vergütung wird weiterhin gezahlt, allerdings nur bis zur Leistung der alten Module. Die darüberhinausgehende Leistung kann nur über die Direktvermarktung vergütet werden.

Laut „Bundesverband Neue Energiewirtschaft“ (bne) könnten ca. 60% der aktuell laufenden Anlagen ihr Potenzial verdoppeln. Im Solarpaket 1 sollen auch die Dachflächen dazu kommen.
Jedoch gilt es zu prüfen, bei welcher Konstellation ein Austausch Sinn macht. So verspricht der Ersatz alter Dünnschichtmodule besonders hohe Effizienzverbesserungen und damit Mehrerträge.

Ein weiterer Grund für ein Repowering wäre eine hohe Ausfallrate der Wechselrichter.
Kurzum; ein Repowering eines Solarparks ist dann sinnvoll, wenn bei den Anlagenkomponenten ein Ertrags- und/oder Verfügbarkeitseinbruch zu verzeichnen ist. Ohne nennenswerten Leistungsverlust, sollte der Austausch vorab in einer Wirtschaftlichkeitsanalyse genauer betrachtet werden.

Haben Sie eine Frage? Wir nehmen uns gerne Zeit dafür!

Solarenergie – Gegenwart und Zukunft!

Was macht Strom aus Sonnenenergie so besonders?

Erneuerbare Energiequelle

Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, die endlich sind, ist die Sonnenenergie praktisch unerschöpflich.

Umweltfreundlich

Die Stromerzeugung aus Sonnenenergie erzeugt im Vergleich zu konventionellen Energiequellen wie Kohle und Gas deutlich weniger Treibhausgasemissionen.

Niedrige Betriebskosten

Die Sonnenenergie ist kostenlos, und die Wartungskosten für Solarmodule sind im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsmethoden relativ gering.

Förderung der Energiewende

Der Übergang zu erneuerbaren Energien, einschließlich Solarenergie, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende.