Wir ermitteln Projektstandorte für PV-Anlagen und schließen nach Prüfung der Eignung einen individuellen Gestattungsvertrag mit dem Flächeneigentümer.
Jede PV-Freiflächenanlage bedarf einer Baugenehmigung, die über ein entsprechendes behördliches Verfahren erlangt wird. Wir bleiben dabei eng in Kontakt mit der jeweiligen Gemeinde und Ämtern.
Wir begleiten die Projekte über das Genehmigungsverfahren hinaus und finden das beste Konstrukt zum Betrieb der Anlage.
Jedes Projekt hat seine Eigenheiten und Dynamik, was in der Planungskette mit viel Flexibilität berücksichtigt wird.
Wir finden geeignete Standorte, führen Gespräche mit Eigentümern und Gemeinden und begleiten das Genehmigungsverfahren. So entstehen Solarparks, die von Anfang an auf Akzeptanz stoßen.
Wir entwickeln rentable Solarprojekte im Einklang mit den örtlichen Gegebenheiten und der Projektstruktur. Dazu braucht man neben den Menschen vor Ort auch die Leidenschaft aller an der Errichtung beteiligten Unternehmen inklusive der Geldgeber.
Mit unserem Know-how und Netzwerk finden wir für jedes Projekt eine Lösung. Ob kleine PV-Anlage oder großes Solarfeld: Wir denken immer weiter und setzen auf zukunftsweisende Technologien.
Wirtschaftlich und nachhaltig für eine saubere Zukunft
Sie sind Landwirt oder Eigentümer solcher Flächen und möchten diese verpachten?
Großflächige, zusammenhängende Flächen mit geringen Bodenzahlen
Diese Flächen befinden sich mit wenigen Ausnahmen im Außenbereich.
Die Flächen sollten nicht als Vorranggebiet ausgewiesen, also keine Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete oder Waldflächen sein. Bei hohen Bodenzahlen könnte man durch Agri-Photovoltaik die Fläche weiter bewirtschaften.
Meist haben die Kommunen schon ihre Gemeindeflächen kartographiert, um eine erste Grundlage für Anfragen von Projektierern zu schaffen und geeignete Gebiete und Flächen einzugrenzen.
Ehemalige Deponien oder militärische Liegenschaften als typische Beispiele
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bezeichnet solche Flächen als Konversionsflächen, die zuvor wirtschaftlich, verkehrlich, wohnungsbaulich oder militärisch genutzt worden sind. Auch muss diese frühere Nutzung noch bis zum aktuellen Zeitpunkt fortwirken.
Wird auf einer solchen Konversionsfläche mithilfe einer PV-Freiflächenanlage Strom erzeugt, so wird dieser nach dem EEG vergütet.
200 m Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen
Im neuen §35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB werden PV-Freiflächenanlagen bis zu einer Breite von 200 m entlang von Verkehrsrandstreifen von Autobahnen sowie von Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit mindestens zwei Hauptgleisen privilegiert und benötigen keinen Bebauungsplan mehr, wohl aber einer naturschutzrechtlichen Genehmigung.
Die Akzeptanz diese Flächen für Photovoltaik zu nutzen ist sehr hoch.
Wir identifizieren passende Standorte unter Berücksichtigung von Topographie und behördlichen Auflagen. Individuelle Gestattungsverträge mit Eigentümern gewährleisten langfristige Sicherheit.
Von der Kontaktaufnahme mit Behörden bis zur Baureife sind wir an Ihrer Seite. Intensiver Austausch mit allen Beteiligten ermöglicht optimale Lösungen.
Falls ein geeigneter Netzanschluss in der Nähe nicht verfügbar ist, führen wir Gespräche mit dem örtlichen Netzbetreiber, um eine Netzerweiterung zu ermöglichen.
Unser Projektmanagement begleitet den Anlagenbau kontinuierlich. Dabei nutzen wir Chancen für Optimierungen bis zur Baureife aus.
Mit unserem Netzwerk unterstützen wir Ihr Solarparkprojekt von der Finanzierung bis zur Inbetriebnahme. Flächeneigentümer und Geldgeber können sich optional beteiligen.
Nach Fertigstellung übernehmen wir, eine Beteiligungsgesellschaft oder Partner den Betrieb. Dabei sind Flächeneigentümer oft beteiligt. Wir organisieren eine sinnvolle Arbeitsteilung, von der alle profitieren.
Hohes Engagement für die Belange der Projektbeteiligten, der jeweiligen Kommune aber auch für die Umwelt und den Artenschutz am Standort. Dabei setzen wir über den Tellerrand hinausgehende Standards um. Wir stehen als Ansprechpartner in der gesamten Phase der Projektentwicklung immer zur Verfügung.
Langjährige Expertise der Gesellschafter mit einem Netzwerk von engagierten, zuverlässigen Partnern für die Durchführung eines zeitgerechten Planungs- und Genehmigungsverfahrens inkl. der fachgerechten Errichtung der PV-Anlage mit ausgewählten Generalunternehmen.
Wir beziehen auch künftige Entwicklungen am Strommarkt in die Konzeption der Solaranlage ein und haben einen wirtschaftlichen Blick auf das Ganze. Flächeneigentümer wie auch späterer Anlagenbetreiber sollen gleichermaßen profitieren. Die Projekte setzen wir realistisch und zügig um.
Vor dem Hintergrund einer schlanken Struktur, sind wir in der Lage jedes Projekt für sich einzeln zu bewerten und individuell auf seine Wirtschaftlichkeit zu prüfen ohne nur renditegesteuert zu sein. Wir haben kurze Entscheidungswege und sind flexibel, was sich bei einer Vertragsgestaltung positiv auswirkt.
Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, die endlich sind, ist die Sonnenenergie praktisch unerschöpflich.
Die Stromerzeugung aus Sonnenenergie erzeugt im Vergleich zu konventionellen Energiequellen wie Kohle und Gas deutlich weniger Treibhausgasemissionen.
Die Sonnenenergie ist kostenlos, und die Wartungskosten für Solarmodule sind im Vergleich zu anderen Energieerzeugungsmethoden relativ gering.
Der Übergang zu erneuerbaren Energien, einschließlich Solarenergie, ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende.
Doppelt profitieren: Energiewende unterstützen und gleichzeitig attraktive Renditen erzielen!